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Unfallversicherung

Wissenswertes über die Unfallversicherung

Allgemeine Definition und Bedeutung:

Bereits ihre Bezeichnung verrät es, eine Unfallversicherung versichert das Risiko beziehungsweise den Versicherungsfall "Unfall". Dass ein schwerer Unfall für die Gesundheit eines Menschen oder sogar für seine Angehörigen schwerwiegende Folgen haben kann, ist nicht schwer nachvollziehbar. Für die Arbeitnehmer kann ein Unfall ein plötzliches vorzeitiges und ungewolltes Ende deren Berufslebens nach sich ziehen. Hat ein Familienvater als Alleinverdiener einen schweren Unfall erleidet, ist dieses mit einer sorgenvollen wirtschaftlich unsicheren Zukunft der ganzen Familie verbunden. Daher hat eine Unfallversicherung den allgemeinen Zweck, das Leben eines Unfallopfers und gegebenenfalls seiner Familie zu erleichtern, die bösen Folgen eines Unfalles zu mildern.

Unfallversicherung – die zwei großen Gruppen:

Ist die Rede von Unfallversicherung, muss grundsätzlich zwischen den zwei Gruppen Unfallversicherungen unterschieden werden: der gesetzlichen Unfallversicherung (die kurz als UV bezeichnet wird) und der privaten Unfallversicherung.

Dabei ist die gesetzliche Unfallversicherung eine der Versicherungen, die für fast alle unselbständig beschäftigten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland als Pflichtversicherungen gelten. Damit gehört sie neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung der so genannten Sozialversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern für die Arbeitnehmer abgeschlossen, sowie von Institutionen (wie zum Beispiel Schulen und Hochschulen), die ebenfalls von anderen Personen regelmäßig (Schüler, Studenten) besucht werden. Und sie versichert ausschließlich jene Unfälle, die ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz (als Arbeitsunfälle bezeichnet) beziehungsweise auf dem Weg oder auf der Fahrt zwischen seinem Wohnsitz und seiner Arbeitsstelle (als Wegeunfälle bezeichnet) erleiden kann. Ferner versichert die UV die Berufskrankheiten.

In der UV sind folglich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch andere Gruppen Personen versichert, wie Schüler, Studierenden und Auszubildende, Pflegepersonen und Landwirte, sogar die Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen.

Alle Unfälle, die nicht während der Arbeitszeit und an der Arbeitsstätte bzw. auf den Fahrten von und zur Arbeit passieren, sind ausdrücklich nicht von der UV versichert. Dafür steht jedem Arbeitnehmer die private Unfallversicherung zu Verfügung. Diese deckt dann Unfälle, die zum Beispiel in dem Haushalt im Sportstudio, bei jeder möglichen Freizeitaktivität oder auch im Urlaub passieren können.

Private Unfallversicherung - für wen unnötig, für wen unentbehrlich?

Die Frage, ob eine private Unfallversicherung nützlich oder überflüssig ist, für wen und inwieweit sinnvoll oder sogar dringend erforderlich ist, kann nur schwer allgemein gültig beantwortet werden. Als unnötig kann sie für niemanden betrachtet werden. Denn einen Unfall kann jeder Mensch erleiden, unabhängig davon, ob er jung oder alt ist, viel oder weniger unterwegs, ob Mann oder Frau. Tatsache ist, dass die Zeit, die die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt, die Arbeitszeit, viel kürzer ist, als der Rest des Tages.

Da eine private Unfallversicherung im Gegensatz zur UV einen weltweit geltenden Schutz und dazu rund um die Uhr bietet, ist sie sicher generell für jeden Menschen sinnvoll. Da allerdings die Menschen ihre Freizeit mit sehr unterschiedlichen Freizeitaktivitäten ausfüllen, die auch sehr unterschiedliche Unfallgefahren bergen, kann sich jeder den Umfang seiner Unfallversicherung individuell aussuchen.

Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung für Familienväter. Denn sie bedeutet finanzielle Absicherung, falls als Folge eines Unfalls eine dauerhafte Schädigung seine körperliche oder auch geistige Leistungsfähigkeit gemindert wird, so dass er für eine sehr lange Zeit oder sogar für immer keine berufliche Tätigkeit nachgehen kann. Die private Unfallversicherung auch für Personen wichtig, die nicht berufstätig und daher nicht in der UV sind (Kinder, Hausfrauen, Rentner, Arbeitslose).

ine private Unfallversicherung kann eine sonnvolle Ergänzung zur UV auch nach einem Arbeitsunfall sein, da die Leistungen der UV nicht immer ausreichend sind.

Gesetzliche Unfallversicherung - welche Leistungen bietet sie?

Die Leistungen der UV sind vom Gesetzgeber Wort für Wort definiert und exakt reglementiert. Ist einmal ein Arbeitsunfall gemeldet und auch als solcher im Sinne des Gesetztes anerkannt, erfolgen bereits entsprechende Unterstützungen, wie:

--- die erforderliche medizinische Hilfe
--- bei Bedarf entsprechende Leistungen zur späteren Rehabilitation
--- ein Verletztengeld oder eine Verletztenrente
--- bei Berufsunfähigkeit als Unfallfolge ist eine Berufsunfähigkeitsrente möglich
--- im Todesfall ist eine Hinterbliebenenrente möglich

Ein vom Arbeitsunfall Geschädigter hat Anspruch auf Unterstützung, in einen anderen Beruf einzusteigen, falls er seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Private Unfallversicherung - welche Leistungen bietet sie?

Allgemein definiert bietet die private Unfallversicherung einen Versicherungsschutz bei Folgen von Unfällen wie beispielsweise Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, langwierige Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen, Heilmittel, Invalidität.

Da die Unfallursachen und die Unfälle äußerst unterschiedlich sein können, sind auch die Arten der angebotenen Unfallversicherungen entsprechend vielfältig. Es werden von den Versicherern trotzdem zwei sehr große Gruppen Unfälle bzw. Orte, an die sie passieren, definiert, das sind der Haushalt und die Sportstätten. Demnach werden auch die versicherten Verletzungsarten in Folge von Unfällen definiert, wie: Verletzungen an Armen, Beinen und Wirbelsäule.

Als Minimum an Leistungen nach einem Unfall werden alle medizinisch erforderlichen Behandlungen vom jeweiligen Versicherer getragen. Falls der verunfallte Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nicht gänzlich genesen ist, hat er die Möglichkeit, eine Invaliditätsrente zu beantragen. Dabei ist eine Leistung des Versicherers wahlweise in der Form einer Einmalzahlung, oder in der Form einer Rente gewährt werden. Die Invaliditätsrente ist die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung.

Allerdings kann der Versicherungsschutz aus zahlreichen zur Verfügung stehenden Bausteinen völlig individuell gestaltet werden. So können zum Beispiel vereinbart werden:

--- Tagegeld
--- Genesungsgeld
--- Krankenhaustagegeld
--- Kurkostenbeihilfe
--- Kostenübernahme für kosmetische Operationen
--- Kostenübernahme für Heimtransport aus dem Ausland
--- Übernahme von Bergungskosten

Kosten (Beitragshöhen):

Anders als die gesetzliche, bietet die private Unfallversicherung eine enorme Vielfalt an kompakten Tarifen und Produkte sowie zahlreiche zusätzliche einzelne Tarifbausteine an. So ist es jedem Versicherten möglich, eine Unfallversicherung nach seinem Bedarf an Sicherheit zu gestalten. Dementsprechend unterschiedlich hoch sind die zu leistenden Beiträge.

Die Höhe des Beitrags für eine private Unfallversicherung lässt sich individuell errechnen und ist sehr stark von der zu versichernden Person abhängig. Eine wichtige Rolle spielen dabei sowohl ihre Freizeitaktivitäten und Sportaktivitäten, als auch ihr Beruf. Entscheidend sind ferner die Art der versicherten Risiken und die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen. Wer eine hohe Invaliditätsrente vereinbart, muss einen hohen Beitrag leisten. Wer eine Vorliebe zu Extremsportarten hat, muss mit einem hohen Beitrag rechnen.

Vor einem Vertragsabschluss ist ein gründlicher Vergleich der Leistungen und der Kosten der zahlreichen Versicherern dringend notwendig, da diese stark voneinander abweichen. Eine weitere Möglichkeit, Beitragskosten zu sparen, ist eine Partner-Unfallversicherung oder auch eine Gruppen-Unfallversicherung (zum Beispiel für Vereinsmitglieder oder Klubmitglieder) abzuschließen.

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