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Rechtsschutzversicherung

Wissenswertes über die
Rechtsschutzversicherung

Allgemeine Leistungsumfänge:

In der Regel begleichen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland alle Arten von Kosten, die in einem Rechtsstreit anfallen, ohne dabei eine spezifische Deckungsbegrenzung festgelegt zu haben. Meist jedoch werden Kosten in einer Höhe bis zu 250.000 Euro gedeckt, womit Verfahrenskosten für den Versicherten ausreichen, die über zwei Instanzen gehen. Jedoch müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden, um mit einer Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung rechnen zu können.

So wird nicht mehr als die gesetzlich festgelegten Anwaltskosten bezahlt. Der Rechtsbeistand muss hier vom Kläger beziehungsweise Angeklagten selbst frei wählbar sein und darf nicht einfach vorgesetzt werden. Des Weiteren werden meist alle Gerichtskosten so wie auch Zeugengelder problemlos beglichen. Ist ein Sachverständiger notwendig, fallen meist weitere hohe Kosten an, die jedoch von einer Rechtsschutzversicherung in jedem Fall übernommen werden. Oft tritt auch der traurige Fall ein, dass der Versicherte vor Gericht unterliegt.

In derartigen Fällen sind oft Zahlungen an und für den Gegner zu leisten und auch seine Gerichtskosten müssen beglichen werden. Auch diese Gelder werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Der Privatversicherung ist es auch ein Anliegen, seine Klienten vor Gefängnis und Untersuchungshaft zu schützen. Daher werden Kautionen, die im Falle eines Haftbefehls auferlegt werden, in der Regle bis zu 50.000 Euro übernommen. Jedoch ist man chancenlos, wenn man als Versicherter versucht, auch Geldstrafen oder Bußgelder, wie sie zum Beispiel bei Verkehrsdelikten oft der Fall sind, der Rechtsschutzversicherung in Rechnung zu stellen. Derartigen Anträge wird von keiner Versicherung Beachtung geschenkt.

Selbstbeteiligungen:

Jedoch muss auch beachtet werden, dass die meisten Versicherungen nicht alle Kosten in anfallenden Rechtsstreits abdecken, auch nicht, wenn genannte Anforderungen erfüllt werden. Selbstbeteiligungen, wenn sie auch nur äußerst selten hoch ausfallen, sind meist die Regel und werden von den Versicherten erwartet, um einen Missbrauch der Versicherung zu vermeiden. Die Höhe dieser persönlichen Kosten beläuft sich meist auf etwa 100 bis 200 Euro und richtet sich nach Instanz und Fall an sich.

Ob diese Selbstbeteiligung anfällt, wird meist bei Abschluss des Versicherungsvertrages entschieden und sollte vom Versicherten schon zu diesem Zeitpunkt beachtet werden. Jedoch ist es heute üblich, selbst etwas zu seinem persönlichen Rechtsstreit bei zu steuern und man wird kaum noch eine Versicherung finden, die diese Eigenbeteiligung nicht in ihrem Vertrag stehen hat.

Rechtsschutz im Ausland:

Meist gelten Rechtsschutzversicherungen nicht nur im innerdeutschen Bereich, sondern erstrecken sich über ganz Europa und gewisse Länder am Mittelmeer in Afrika wie zum Beispiel Marokko. Dies ist insbesondere dann äußerst relevant, falls im Ausland rechtliche Probleme oder gar Prozesse anfallen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch den Schutz in aller Welt an, wenn es sich dabei um Auslandsaufenthalte handelt, die einen Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreiten.

Um sich eine derartige Versicherung zu sichern, sollte schon bei Vertragsabschluss das Augenmerk des Versicherten darauf liegen. Jedoch muss auch beachtet werden, dass im Ausland nicht der gleiche Schutz gilt, wie er das in Deutschland tut. In den allermeisten Fällen wirkt die Rechtsschutzversicherung hier stark eingeschränkt, was bedeutet, dass oft nur die Kosten, die durch den Rechtsbeistand verursacht werden, übernommen werden. Außerdem ist ein genereller Unterschied zu verzeichnen, was die Höhe der Kostenabdeckung durch die Versicherung betrifft. Bei Fällen im Ausland ist diese nämlich auch etwa 30.000 Euro beschränkt. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, muss vom Versicherten, selbst beglichen werden.

Leistungsausschlüsse:

Des Weiteren nennt heute nahezu jede Rechtsschutzversicherung Fälle, in denen sie Leistungen auch in Deutschland vollkommen ausschließen. Diese sind fest geregelt und können vom Versicherten auch in unter keinen Umständen angezweifelt werden. Die Kosten bestimmter Streitigkeiten können also nicht abgedeckt werden. Was sich von selbst erklärt ist die Bestimmung, dass man den vorliegenden Fall einwandfrei einer Leistungsart zuordnen kann, die im Vertrag zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich genannt worden ist. Ist dies nicht der Fall und wurde auf die Streitigkeit im Besonderen bei Vertragsabschluss nicht eingegangen, besteht kein Rechtsschutz und die Kostendeckung wird hinfällig.

Jedoch sind einige Fälle des Leistungsausschlusses von den deutschen Rechtsschutzversicherungen auch mit Nachdruck genannt. So kann die Gesellschaft dem Versicherten zum Beispiel nicht in einem Strafprozess zur Seite stehen, da hier der so genannte Opfer-Rechtschutz gilt. Auch ist es nicht möglich, Gelder für einen Prozess zu beanspruchen, in dem es darum geht, Schadensersatzansprüche abzuwehren. Natürlich ergibt es sich von selbst, dass die persönliche Rechtsschutzversicherung auch dann nicht mehr wirkt, wenn man als Versicherter rechtliche Schritte gegen die eigene Versicherungsgesellschaft einleiten möchte, weil man aus den unterschiedlichsten Gründen mit dieser unzufrieden ist.

Des Weiteren zahlt die Versicherung keine Prozesskosten mehr, wenn bestimmte Instanzen durchschritten sind. Beim Erreichen von Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen ist ein Ende erreicht und die Kosten für eine Klage in diesen Bereichen müssen selbst beglichen werden. Auch gibt es einen Bereich, der komplett von einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um den Baurisikoausschluss, der die Prozesskostendeckung bei allem ausschließt, welches im Zusammenhang mit jeglichen Baumaßnahmen steht. Des Weiteren sind komplette Kostendeckungen bei Klagen gegen Finanzunternehmen, zum Beispiel bei der Absicht, einen Kredit zu erklagen, ausdrücklich ausgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen:

Alle Arten von Rechtsschutzversicherungen verschiedenster Anbieter in ganz Deutschland basieren auch bestimmten rechtlichen Grundlagen, die nicht durchschritten werden dürfen. Dieses Fundament bilden die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, kurz ARB, die auch der Klauselkontrolle unterliegen. Im Zusammenhang mit diesen ARB ist es für die Versicherungsgesellschaften auch möglich, individuelle Bedingungen zu vereinbaren, um auch eigene Interessen durchsetzen zu können und um dem laufenden Wettbewerb gerecht werden zu können.

Diese persönlichen Vereinbarungen treten mittlerweile immens verstärkt auf, obwohl gewisse Musterbedingungen immer noch gelten, von denen nicht abgewichen wird. Die gemeinsamen Allgemeinen Rechtschutzbedingungen werden nicht jährlich neu herausgebracht, jedoch dennoch regelmäßig. Das letzte Regelwerk erschien im Jahr 2002 unter dem Namen "ARB2002".

Geschichte der Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtsschutzversicherung ist eine individuelle Versicherung, die im Falle eines anfallenden Rechtsstreits mögliche, teils sehr hohe Kosten übernimmt. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Versicherung, die die unterschiedlichsten Bereiche des Alltags, sei es in Leben von Privatpersonen oder dem eines Unternehmens, abdecken.

Grundsätzlich ist die Rechtsschutzversicherung eine Untersparte der Privatversicherung, die noch recht jung ist. Vorreiter der heutigen, modernen Versicherung gegen Kostenfallen bei Rechtsstreits sind Gewerkschaften oder Kreditschutzvereine, die erstmals im 19. Jahrhundert gegen Ungerechtigkeiten auftraten. Erst nach Ende des zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 wurde die Rechtsschutzversicherung in Form eines Schadensersatzrechtsschutzes relevant. 1994 dann kamen neue Rechtsgrundlagen auf den Markt, die die Tür zur heute bekannten Schutzversicherung öffneten.

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