Private Krankenversicherung
Wissenswertes über die
Private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, sich gegen krankheits- oder unfallbedingte Kosten abzusichern. Unterschieden werden die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Die GKV ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und die meisten Menschen zählen zum Kreis der Pflichtversicherten (vgl. Sozialgesetzbuch §5 ff.), MÜSSEN also hier versichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ist man von der Versicherungspflicht befreit und kann sich dann aussuchen, ob man freiwillig weiter in der GKV bleiben oder lieber zur PKV wechseln möchte. Diese Voraussetzungen sind (eine davon muss zutreffend sein):
- berufliche Selbstständigkeit
- Verbeamtung
- freiberufliche Tätigkeit
- Student mit (vor dem Studium) gestelltem Befreiungsantrag von der GKV-Pflichtversicherung
- das Einkommen als abhängig Beschäftigter liegt über der zurzeit geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.150 Euro. Diese bezieht sich auf das Bruttogehalt inkl. Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld). Seit der Gesundheitsreform 2007 darf man als bisher GKV-Versicherter jedoch nur in die PKV wechseln, wenn das Einkommen die o.a. Grenze in den letzten 3 Kalenderjahren überschritten hat und im folgenden Jahr erwartungsgemäß auch darüber liegen wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird dabei auch jährlich von der Bundesregierung angepasst.
Was bietet die PKV?
In der PKV sind grundsätzlich drei verschiedene Versicherungsumfänge wählbar:
1. Die Vollversicherung: Dies versichert die gesamten Krankheitskosten (ambulante und stationäre Kosten), also die Variante, welche die meisten Risiken abdeckt. Je nach individueller Ausgestaltung sind auch zusätzliche Leistungen möglich. Hier sind u.a. sehr beliebt das 1-Bett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalt oder die Chefarztbehandlung oder eine höhere Beteiligung an z.B. Zahnersatz oder Brillen. Die Verträge mit der PKV können also unterschiedlich gestaltet werden. Wie sinnvoll oder notwendig die einzelnen Leistungen sind, muss dabei jeder Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Natürlich entstehen für jeden zusätzlichen Punkt auch Extra-Kosten, den die Versicherung über einen höheren Beitrag berechnet. (siehe auch Punkt 3)
2. Die Teilversicherung: Diese Variante sichert nur einen entsprechenden Teil der möglichen Krankheitskosten ab. Dies kann z.B. bei Beamten sinnvoll sein, die für einen Teil Ihrer Krankheitskosten ja auch vom Dienstherrn bezuschusst werden)
3. Die Zusatzversicherung: Hier werden zusätzliche Kosten versichert, die in der GKV so nicht abgedeckt sind, z.B. Krankenhaustagegeld, Auslandsreiseversicherung etc.). Auch hier sollte man wieder entscheiden, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die angebotenen Leistungen stehen. Eine gute Information im Vorfeld ist also unerlässlich.
Der Ablauf einer PKV
Grundsätzlich sind der Beitragssatz und die Aufnahme (ein Antrag muss immer gestellt werden) bei der PKV abhängig von der gewählten Leistung und den persönlichen Daten und Verhältnissen wie Beruf, Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Einkommen.
Nach Prüfung dieser Daten teilt die Versicherungsgesellschaft mit, zu welchen Konditionen man den Interessenten versichern kann. Besonderen Einfluss hat der Gesundheitszustand des Antragstellers bei Aufnahme auf den zukünftigen Beitrag. Hat dieser z.B. bestehende Vorerkrankungen ist damit zu rechnen, dass die zukünftig weitere Behandlungen erforderlich machen, was den individuellen Beitrag deutlich erhöht. Trotzdem sollten die Angaben in den Fragebögen der Versicherer immer korrekt ausgefüllt werden. Werden hier später Ungereimtheiten oder unrichtige Angaben entdeckt, erlischt der Versicherungsschutz und es kann zu beträchtlichen Nachzahlungsforderungen kommen.
Früher war auch eine komplette Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustandes möglich, seit dem 1.7.2007 müssen jedoch auch unversicherte Personen mit erheblichen Vorerkrankungen zumindest in einen modifizierten Standardtarif aufgenommen werden, dessen Leistungen in weiten Teilen mit denen der GKV gleichzusetzen ist.
Von großer Wichtigkeit VOR Abschluss eines Vertrages in der PKV ist also:
a) dass man immer korrekte Angaben in den Fragebögen der Versicherer macht, insbesondere zum Gesundheitszustand.
b) man sollte sich immer vorab hinreichend informieren, welche Leistungen die jeweilige Gesellschaft bietet und auch von mehreren Versicherern Angebote einholen. Mitunter können die Leistungs- und Beitragsunterschiede sehr hoch sein.
Hat man dann einen Vertrag unterschrieben, werden die Beiträge zum vereinbarten Zahlungstermin (meist monatlich) vom Girokonto abgebucht. Abhängig Beschäftigte können beim Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen beantragen, die PKV stellt hierfür eine entsprechende Bescheinigung aus.
Kommt es nun zum Leistungsfall, so müssen Arztrechnungen und Medikamente in aller Regel zunächst aus eigener Tasche "vorgestreckt" werden. Mit einem Leistungsauftrag kann man sich später das Geld von der PKV zurückholen (unter Einsendung der Belege). Gerade bei kleineren Summen lohnt es sich dabei oft, auf die Erstattung der PKV zu verzichten, da man für Jahre, in denen man keine Leistungen der Versicherung beansprucht, ein Anrecht auf eine Beitragsrückerstattung hat. Daher sollte man immer zuerst prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, die Beitragsrückerstattung zu beanspruchen, bevor man Geld für eine versicherte Leistung zurückfordert. Bei stationären Behandlungen (z.B. im Krankenhaus) ist es üblich, dass die Krankenhäuser die anfallenden Kosten direkt mit der PKV abrechnen (mit Ausnahme von Extraleistungen wie z.B. die Chefarztbehandlung). Hierzu muss dem Krankenhaus eine unterschriebene Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, womit die Leistungsansprüche an die PKV an das Krankenhaus abgetreten werden.
Bei größeren Summen / Behandlungsvorhaben (z.B. Operationen, Zahnimplantate u.ä.) muss die PKV vorab mittels eines Kostenvoranschlages zustimmen, damit die Leistungen entsprechend übernommen werden.
Beiträge und Altersrückstellungen
Die Beiträge in der PKV sind in der Regel günstiger als in der GKV wenn man das Preis-/Leistungsverhältnis vergleicht. Dies kommt dadurch zustande, dass in der PKV keine Familienversicherung (also eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen wie in der GKV möglich) angeboten wird und die Beiträge ja immer nach den Ausgaben und dem Risikoverhältnis bemessen werden. Dadurch erzielt man in jungen Jahren (wegen eines deutlich geringeren Krankheitsrisikos) sehr niedrige Beiträge. Damit diese im Alter nicht explosionsartig in die Höhe stellen, wird zum Beitrag bei jüngeren Versicherten eine zusätzliche Prämie einbehalten, die dann für einen niedrigeren Beitrag im Alter sorgt, die sog. "Altersrückstellung". Dies ist zu einem gewissen Teil gesetzlich vorgeschrieben. Man kann diese auch freiwillig erhöhen, was sich aber wegen der nicht stattfindenden Verzinsung und der erhöhten Bindung an die Versicherungsgesellschaft (angesparte Altersrückstellungen können bei Austritt nicht mitgenommen werden) im Vergleich zu einer privaten Kapitalanlage nicht wirklich lohnt.
Die Beiträge in der PKV werden ferner regelmäßig angepasst - je nach Kostenentwicklung, steuerlicher Entwicklung und Risikoquote.
Zurück in die GKV?
Wer als ehemaliges Mitglied der PKV wieder in die GKV wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
So nimmt die GKV diese nur dann wieder auf, wenn eine erneute Versicherungspflicht besteht (z.B. nach Erlöschen einer Selbstständigkeit oder Absinken des Einkommens) und sofern der Versicherte noch nicht die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat. Danach ist eine Rückkehr nicht mehr möglich.