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KFZ Versicherung

Wissenswertes über die KFZ-Versicherung

Wenn man mit seinem gekauften Fahrzeug beim Autohändler den Hof verlässt, sollte einer der ersten Fahrten zu einer Versicherungsagentur gehen. Denn in Deutschland gibt es für jeden Kraftfahrzeugbesitzer eine gesetzliche Verpflichtung zur Versicherung seines Autos.

So können Fahrzeugbesitzer bei ihrer Versicherung folgende Versicherungen für ihr Auto abschließen:

- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Teilkaskoversicherung

Ferner ist es möglich, folgende Zusatzversicherungen in die Kfz-Versicherung zu integrieren:

- Schutzbrief
- Insassenunfallversicherung
- Verkehrsrechtschutzversicherung

Zu der vom deutschen Gesetzgeber geforderten Versicherung im Rahmen einer Autoversicherung gehört die Haftpflichtversicherung, die jeder Kraftfahrzeughalter abschließen muss. Sie dient dem finanziellen Schutz der Geschädigten eines Unfalls und deckt die Schadensersatzansprüche ab, da es sein kann, dass bei einem Unfall nicht nur Sachschaden, sondern auch Personenschäden zu beklagen sind. Die dann seitens des Unfallverursachers zu zahlende Summe an Schmerzensgeld übersteigt in aller Regel dessen finanzielle Möglichkeiten. Und dann ist es nur vernünftig, wenn eine Haftpflichtversicherung die Zahlungen übernimmt. Würde der Gesetzgeber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht vorschreiben, so wäre das mit fatalen finanziellen Folgen für beide Seiten verbunden. Der Geschädigte müsste nämlich das Schmerzensgeld auf dem Klagewege einklagen und anschließend notfalls vollstrecken lassen; der Verursacher würde sein Leben lang das Schmerzensgeld zahlen müssen.

So ist es ganz gut, dass nur der Abschluss der Kaskoversicherung freiwillig ist. Sie gliedert sich in eine Voll- und eine Teilkaskoversicherung, wobei beide Teile rechtlich unterschiedlich einzuordnen sind. Grundsätzlich geht es bei der Kaksoversicherung auch immer nur um den Schaden am Fahrzeug. Tritt die Versicherung bei der Teilkasko nur für die Begleichung des Schadens am Fahrzeug des Unfallgegners ein, so ist bei der Vollkaskoversicherung auch der Schaden am eigenen Fahrzeug versichert. Als Ausnahme, wo die Teilkasko auch den Schaden am eigenen Fahrzeug begleicht, gilt der Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl oder Raub und die unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel und Überschwemmung. Dagegen ist die Zerstörung des Autos durch einen Kurzschluss in der Elektrik ebenso wenig ein Kaskoschaden wie der berühmte Marderbiss.

Die Berechnung der Prämie für die Kfz-Versicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:

- Alter des Fahrzeugs
- Hubraum und Leistung des Fahrzeugs
- Hersteller und Modell

Für die Berechnung der Kaskoprämie wird das Fahrzeug dann in eine Typen- und Regionalklasse eingestuft; weiterhin ist es möglich, die Prämie durch eine freiwillige Selbstbeteiligung niedrig zu halten. Die Versicherer empfehlen meist eine Selbstbeteiligung von 150 € je Schadensfall. Auch ein sogenannter Schadensfreiheitsrabatt wird dabei berücksichtigt. Dieser legt die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre zugrunde, sodass der Kfz-Versicherte bei einer ausreichend langen unfallfreien Zeit nur 30 % der jährlichen Prämie zu zahlen hat. Weitere Möglichkeiten, bei der Kfz-Versicherung am Beitrag zu sparen ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Auch Wohneigentum wirkt sich positiv auf die Prämie aus. Teurer wird die Prämie dann, wenn der Versicherte unter 25 Jahre ist oder er noch in der sogenannten Probezeit ist.

Wie erwähnt, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist zumindest der Einschluss der Teilkaksoversicherung in die Kfz-Versicherung zu bedenken. Denn verursacht der Versicherungsnehmer einmal einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, so muss er diesen dem Unfallgegner erstatten. Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Begleichung des Schadens. Seitens des Kfz-Halters ist nur zu überlegen, ob er sich auch für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung entscheidet. Diese ist in der Regel nur sinnvoll, wenn entweder ein Neuwagen gekauft wurde oder das eigene Fahrzeug einen besonderen Wert (ob ideell oder materiell) darstellt. Bei einer Fahrzeugfinanzierung legen die Autohändler dem Käufer ebenfalls den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nahe.

Sollte der Versicherte jedoch einen Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeiführen, wird die Versicherung dem Unfallgegner dessen Schaden zwar ersetzen; sie wird im Gegenzug aber versuchen, sich das Geld von ihrem Versicherten wieder zurückzuholen.

Schließen die Mehrzahl der Versicherten für ihr Auto eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung ab, so sind sowohl der Schutzbrief als auch die Insassenunfallversicherung eher Versicherungen, die man nicht unbedingt in das Gesamtpaket integrieren muss.

Ein Schutzbrief ist nur dann sinnvoll, wenn öfters auch Fahrten ins Ausland unternommen werden. Meist ist der Versicherte aber auch Mitglied in einem Autoclub, wo der Schutzbrief quasi gratis im Beitrag enthalten ist. Sollte das Fahrzeug einmal im Inland liegen bleiben, so bieten die Autowerkstätten mittlerweile selbst Möglichkeiten an, dass das Auto in die Werkstatt kommt. Auf eine Insassenunfallversicherung könnte ebenfalls verzichten werden, es sei denn, der Versicherte ist anderweitig überhaupt nicht gegen Gefahren an Leib und Leben abgesichert.

Die Laufzeit eines Kfz-Versicherungsvertrages ist immer ein Jahr. So beginnt der Vertrag mit dem 01. Januar und endet mit dem 31. Dezember eines jeden Jahres. Die einzige Ausnahme tritt dann ein, wenn während des Jahres ein Fahrzeugwechsel stattfindet. Dann beginnt der neue Versicherungsvertrag mit dem Tag der Anmeldung des Fahrzeuges und endet mit dem 31. Dezember des selben Jahres.

Der Wechsel oder die Abmeldung eines Fahrzeuges ist zudem der einzige Grund, während eines Versicherungsjahres die Versicherung zu wechseln. Ansonsten kann der Versicherte seinen Vertrag nur zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und sich zum Jahresbeginn einen neuen Versicherer für sein Auto suchen. Das Kündigungsschreiben muss dem Autoversicherer spätestens am letzten Werktag im November vorliegen und sollte diesem entweder per Einschreiben zugesandt oder persönlich abgegeben werden.

Da der Kfz-Versicherungsmarkt ein hart umkämpfter Markt ist kann es nicht schaden, kurz vor Ende des Versicherungsjahres die Anbieter zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Und in Zeiten des Internets ist ein Kfz-Versicherungsvergleich auch kein Problem mehr. Auf entsprechenden Seiten bieten die Anbieter von Versicherungsvergleichen nach entsprechender Eingabe der Daten für die Kfz-Versicherung dem Interessenten die günstigsten Autoversicherungen an. Aber auch die bekannten Versicherungen mit einem großen Filialnetz bieten auf ihren jeweiligen Internetseiten ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung online abzuschließen. Auch dort spart der Kunde den einen oder anderen Euro, da er selbst die Initiative zum Abschluss der Versicherung übernimmt und auf die Beratung vor Ort verzichtet. Denn diese Beratung ist der Grund dafür, dass Versicherungen, die in einer Agentur abgeschlossen werden, meist teurer sind als solche, die im Internet abgeschlossen werden.

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