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Haftpflichtversicherung

Wissenswertes über die
private Haftpflichtversicherung

Auch wenn es die Bezeichnung suggeriert, private Haftpflichtversicherungen sind freiwillige Versicherungen. Dennoch ist eine Privathaftpflichtversicherung eine der empfehlenswertesten Versicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Familien und ist damit eine Familienversicherung, die Eltern und Kinder gemeinsam vor den Folgen von Schäden absichert, die sie Dritten zufügen.

Soll heißen: Schäden, die durch das übliche private Leben anderen zugefügt werden sind in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Musterbeispiel für solche Schäden ist die mit einem Fussball unbeabsichtigt eingeschossene Fensterscheibe des Nachbarn.

Allerdings ist die Mitversicherung der zur Familie gehörenden Kinder nicht grenzenlos. Kinder sind nur solange in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, wie sie die Schule nicht beendet bzw. eine erste Berufsausbildung nicht aufgenommen haben.

Auch wenn die Pivathaftpflichtversicherung eine Familienversicherung ist können auch unverheiratete Paare bei vielen aber nicht allen (!) Versicherern abgesichert werden. Allerdings muss diese Form des Zusammenlebens der Versicherung bekannt sein, besonders vor dem Schadensfall. Selbst für Singles sind Privathaftpflichtversicherungen möglich.

Was ist versichert?

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind innerhalb der vereinbarten Deckungssumme alle Schäden versichert, die im Privatleben ohne Vorsatz für Dritte entstehen. Als Dritte werden hier alle Personen und Sachen bezeichnet, die nicht in den Haushalt der versicherten Personen gehören. Zerstört also ein Kind versehentlich das Handy des Vaters, dann ist dieser Schaden nicht versichert. Kommt aber durch das Verhalten eines Kindes ein Fahrzeugführer zu Schaden ist dieser Fall versichert.

Außerdem sind auch Schäden mitversichert, die durch übliche haushaltszugehörige Kleintiere entstehen. Dabei geht es hier um Katzen, Kleinvögel, Meerschweinchen und dergleichen mehr. Hunde oder auch Pferde oder gefährliche Tiere sind nicht eingeschlossen. Für diese muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Und was ist nicht versichert?

Wie in jeder Versicherung gibt es auch bei der privaten Haftpflichtversicherung Ausschlüsse von der Versicherungsleistung. Meist sind von der Leistung Schäden ausgeschlossen, die von anderen Versicherungen abgedeckt sind oder werden. Also wird nicht jeder Schaden am Eigentum oder Leib und Leben Dritter durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier muss genau in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden.

Natürlich sind auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden die durch übermäßigen Alkoholeinfluss oder unter der Einwirkung von Drogen entstanden sind, nicht versichert. Auch Schäden an einer gemieteten Wohnung oder Sache (gemietete Maschinen, Fahrzeuge oder Geräte) sind meist nicht versichert oder nur mit begrenzter Leistung. Wie schon erwähnt sind Schäden an mitversicherten Personen (Partner, Kinder) nicht mit durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Wer Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten oder andere Geldstrafen des Staates auferlegt bekommt, kann diese ebenfalls nicht über die Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. Ebenso wie das auch bei Schäden im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges gilt. Dafür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung:

Bei Personenschäden werden die Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit auch unter Einbeziehung einer notwendigen Rehabilitation oder auch lebenslange Opferrenten gezahlt. Handelt es sich um Sachschäden, so zahlt die Versicherung die Kosten der (wenn möglich) Reparatur oder den Ersatz der Sache. Allerdings muss der Geschädigte damit leben, dass die Versicherung nur den Zeitwert ersetzt. Es wird also in aller Regel für den Geschädigten keine Besserstellung als vor dem Schadensfall geben. Möglicherweise muss der Geschädigte sogar noch draufzahlen.

Für entstandene Vermögensschäden wird Geld in Höhe des nachweisbaren entstanden Schadens oder auch Gewinnentgangs gezahlt. Zertrennt der Nachbar beispielsweise beim Graben im Garten ihre Telefonleitung, so trägt dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden, der Ihnen entsteht, wenn Sie in Heimarbeit auf die Telefonleitung angewiesen sind und Ihnen durch die Nichtnutzbarkeit derselben wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Und sonst?

Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet meist auch eine Teil-Rechtsschutzversicherung. Diese ist zur Abwehr nicht berechtigter Forderungen an Sie ausgestaltet und hilft Ihnen nötigenfalls bis vor Gericht, wenn der Geschädigte trotz unberechtigter Forderungen klagt.

Wichtig ist wie bei jeder Versicherung die richtige Deckungssumme. Hier sollte man zugunsten der eigenen Absicherung nicht zu eng berechnen nur um ein paar Euro in den Beiträgen zu sparen. Maßgeblich ist immer der Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung und nicht nur der Preis. Billige Policen gewähren meist nur einen geringen Leistungsumfang, teure müssen deshalb aber nicht die Besten sein. Vergleichen lohnt immer!

Fazit:

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die zu den wichtigen und empfehlenswerten Absicherungen für den Schadensfall gelten. Versichert sind Schäden, die durch Familienmitglieder an Dritten entstehen. Versichert sind dabei Personenschäden und Sachschäden genau wie Vermögensschäden. Wie bei allen Versicherungen gilt, die verschiedenen Angebote gut und gründlich zu prüfen, um den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Grundsätzlich gilt, dass nur für Schäden gezahlt wird, die auch versichert sind. Also genau nachlesen und nicht auf den Versicherer schimpfen, wenn der dann - unter Umständen berechtigt - nicht zahlt.

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