Gebäudeversicherung
Wissenswertes über die
Wohngebäudeversicherung
Allgemeines:
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer gegen Schäden die sich aus Sturm, Feuer oder Leitungswasserschäden ergeben. Die Wohngebäudeversicherung ist praktisch eine Kombination aus drei Versicherungen: der Sturm-, Feuer- und Leitungswasserversicherung. Die Versicherung umfasst ausschließlich das Wohngebäude, Güter in diesem Gebäude sind nicht mit versichert.
Die Definition für diese Güter lautet: bewegliche Sachen. Festeingebaute Treppen, Zwischenböden, maßgefertigte Einbauküchen oder Raumteiler sind durch die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Das Ziel der Wohngebäudeversicherung ist der Wiederaufbau oder die Sanierung nach aufgetretenem Schaden. Der Versicherte erhält ebenfalls eine Absicherung gegen weitere Kosten.
Sturmversicherung:
Sturm ist im versicherungstechnischen Fachjargon eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Der Wind muss also beim Zerstören mindestens 63 km/h aufweisen. Ebenso deckt die Sturmversicherung Hagelschäden ab. Es gibt keine grundlegende Definition wie groß die Hagelkörner sein können. Hagelschäden bedürfen also keiner Eingrenzung.
Feuerversicherung:
Zur Feuerversicherung gehören der Brand, der Blitzschlag, die Explosion und die Implosion. Der Brand gilt als Brand, wenn er ohne einen vorgegeben Brandherd entstanden ist oder sich ausbreitet und den Brandherd verlässt. Ein brennender Kochtopf wäre erst dann ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, wenn sich das Feuer über die Schränke ausbreiten würde und das Gebäude an sich beschädigen würde. Ein angebrannter oder verbrannter Schrank wäre kein Fall für die Wohngebäudeversicherung.
Beim Blitzschlag muss der Blitz direkt auf das Gebäude auftreffen, wenn elektrische Geräte beschädigt werden, werden sie über die Wohngebäudeversicherung nur ersetzt, wenn der Blitz von dem Gebäude übertragen wurde. Ein einfacher Überspannungsschaden ist durch die Versicherung nicht abgedeckt. Des Weiteren gehört die Explosion zu den versicherten Schäden. Die Definition hierfür ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Die Feuerversicherung deckt noch die Implosion ab, die genaue Festlegung lehnt sich an die physikalische Gegebenheit an. Ein Hohlkörper implodiert wenn der äußere Druck höher ist, als der innere Druck.
Leitungswasserversicherung:
Leitungswasserschäden treten auf Grund von Wasser auf, welches aus Quellen bestimmungswidrig austritt. Entstehende Schäden durch Frost, welches durch unvorhersehbares Austreten des Leitungswassers entsteht, werden in einer Einzelfallbetrachtung ersetzt. Es gibt dazu keine festen Bestimmungen.
Rechtliches:
Die Wohngebäudeversicherung ist ein abgeschlossener Vertrag und bewegt sich somit im Rahmen des BGB, HGB und VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Beim Abschluss der Versicherung zahlt der Versicherte eine entsprechende Prämie und willigt den Versicherungsbedingungen ein. Diese setzen sich aus den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB), den Klauseln, den besonderen Bedingungen und den individuellen Vereinbarungen zusammen.
Ein direkter Vergleich der Versicherungen untereinander ist für den Kunden schwierig, da das EU-Wettbewerbs-Recht seit 1994 den Versicherungen eine individuelle Bestimmung ihrer Bedingungen ermöglicht.
Sonstiges:
Die Versicherung ist zwar an keine bestimmten Bedingungen gebunden, dennoch richtet sich der Vertrag nach den so genannten Musterbedingungen 2000 aus. Die folgenden Dinge müssen im gültigen Versicherungsschein enthalten sein und sind in den frei erhältlichen Musterbedingungen verankert. Das Gebäude muss exakt mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort deklariert sein. Etwaiges Gebäudezubehör gehört laut Musterbedingungen ebenfalls zum versicherten Objekt. Hier zu zählen unter anderem Klingeln, Briefkästen, Unterstellmöglichkeiten für Müllcontainer und Terrassenanlagen.
Folgende Gebäudeteile sind nicht automatisch mit versichert, können aber mit einem Zusatz ebenfalls versichert werden, zu diesen Teilen zählen unter anderem Garagen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten sowie Hof und Gehwegsbefestigungen (beispielsweise Mauern, Geländer, Rasensteine). Wie bereits erwähnt gehören fest eingebaute Einrichtungsgegenstände wie Raumteiler oder Einbauküchen ebenfalls zu den versicherten Objekten. Allerdings muss die Einbauküche speziell für das Gebäude gefertigt worden sein. Eine standardisierte Küchenzeile gehört nicht zum Versicherungsumfang. Gebäudeteile die außerhalb des Gebäudes zu finden sind wie elektrische Verteilerhäuschen oder Wasserrohre gehören nicht zum Versicherungsumfang, können aber unter gewissen Bedingungen mit aufgenommen werden.
Nachträgliche eingebaute Dinge wie Markisen oder Terrassenüberdachungen sind nicht mitversichert. Mieter sind beispielsweise darauf hinzuweisen. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Versicherung aber diese Gebäudeteile mit aufnehmen.
Folgende Kosten werden erstattet:
Schadenminderungskosten, sämtlich anfallende Kosten für Aufräumungs- und Abrissarbeiten, erforderliche Schutzkosten, Mietausfall, Wasserverlust, Beseitigung umgestürzter Bäume, Beschädigung durch Dritte und Grafittischäden.
Sollte es dennoch zu Streitigkeiten über die Versicherungsleistungen kommen, so kann ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Die Kosten für den Sachverständigen zahlt ebenfalls die Versicherung, allerdings nur dann wenn die geforderte Summe rechtskräftig ist.
Berechnung der Versicherungsprämie:
Die Versicherungsprämie errechnet sich aus der so genannten Versicherungssumme 1914 und der Wohnfläche. Die Versicherungssumme 1914 beziffert den Neuwert des Gebäudes im Jahre 1914. Die Versicherungssumme der Gegenwart errechnet sich unter Zuhilfenahme des Bundesbauindexes. Dieser Index garantiert, dass der Versicherte nicht unterversichert ist. Um eine aussagekräftige und korrekte Summe zu erhalten ist es wichtig, sämtliche Werte bei Versicherungsbeginn mit einfließen zu lassen.
Passieren bei der Aufnahme und der damit verbundenen Berechnung Fehler, so haftet der Versicherte komplett für den aufgetretenen Schaden. Bauliche Veränderungen oder Sanierungen, die den Wert des Gebäudes steigern, müssen dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versicherungssumme wird dann neu berechnet und eine neue Prämie wird an den Versicherten weiter gegeben. Auch hier gilt, dass nicht gemeldete Leistungen im Schadenfall nicht ersetzt werden und die Kosten auf der Seite des Versicherten hängen bleiben.
Versicherungen:
Im Jahr 2005 gab es in Deutschland etwa 18,8 Millionen bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung. Der Topversicherer unter den Versicherungen ist die Allianz mit rund 3 Millionen bestehenden Verträgen. Ebenfalls erfolgreich auf dem Sektor ist die SV Gebäudeversicherung AG und die Bayerische Landesbrandversicherung AG. Immer größer werden auch die öffentlich rechtlichen Versicherungen, das liegt daran, dass Wohngebäudeversicherungen gerne im Rahmen von Baufinanzierungen durch Sparkassen und Bausparkassen verkauft werden. So besitzt beispielsweise die Versicherungskammer Bayern rund 3,3 Millionen bestehende Verträge. Die Versicherungskammer ist Mitglied in der Sparkassen Finanzgruppe.
Wer sollte eine Gebäudeversicherung abschließen?:
Eine Wohngebäudeversicherung ist prinzipiell für alle Gebäudebesitzer notwendig. Die Kosten sind für viele Menschen im Schadenfall nicht zu tragen und sie würden damit vor dem persönlichen Ruin stehen. Auf Grund dieser Tatsache sollte jeder Besitzer ernsthaft über eine Wohngebäudeversicherung nachdenken.
Mieter benötigen dagegen keine Wohngebäudeversicherung. Eigentum in Form von Gartenlauben oder Überdachungen besitzen in der Regel nicht so hohen Wert, dass eine Versicherung notwendig wäre. Für Hausbesitzer in gefährdeten bzw. wetteranfälligen Gebieten ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss. Ein abgedecktes Dach stellt beispielsweise einen erheblichen Mangel dar und die Kosten sind auch nicht zu verachten, eine Versicherung springt ein und sorgt auch für die zwischenzeitliche Unterkunft.