Lebensversicherung
Wissenswertes über die
Lebensversicherung
Die Versicherungsleistung des Lebensversicherungsvertrags ist fällig im Fall des Todes während einer definierten Zeit, oder beim Erleben eines bestimmten Zeitpunkts. Die Lebensversicherungen sichern das wirtschaftliche Risiko von einer oder von mehreren Personen nach dem Ableben oder den anders vereinbarten Bedingungen ab.
Lebensversicherungen sind immer Personenversicherungen, da das vertragliche Risiko direkt am Versicherungsnehmer liegt. Fast immer wird diese Versicherungsart als Summenversicherung abgeschlossen. Die Höhe einer vorher fest vereinbarten Versicherungssumme wird bei Eintritt des Versicherungsfalls erbracht.
Es können auch Vereinbarungen getroffen werden, die eine Leistung nach dem Eintritt von schweren Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bedeuten, oder anderer Gefahren die mit dem menschlichen Leben zusammenhängen auslösen.
In der klassischen Form ist diese Art der Lebensversicherung gemischt. Sie ist sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall ausgelegt. Die zu erbringende Leistung muss vom Versicherer für jeden Vertrag angespart werden, weil die Versicherungsgesellschaft immer zu einer Zahlung verpflichtet ist. Die Deutschen denken beim Abschluss dieser Versicherung an eine sicherheitsorientierte und langfristige Geldanlage, bei der oft auch die Altersvorsorge geplant wird.
Die Vorteile von Lebensversicherungen:
- Viele Versicherungsarten bringen neben Zins- und Kostengewinnen noch eine Überschussbeteiligung und haben dadurch hohe Leistungen im Auszahlungsfall
- Das Risiko ist immer mitversichert
- Geringe oder keine Besteuerung der Erträge
- Schutz der Angehörigen und sich selbst bei Eintreten des Versicherungsfalls
- Individuelle Gestaltung der Verträge bei Lebensversicherungen
- Bestimmte Arten können auch beleiht werden. (Sicherheit bei Kreditaufnahme).
Die Nachteile von Lebensversicherungen
- Gewisse Versicherungsarten sind etwas risikobehaftet
- Beim Rückkauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen müssen Einbußen eingeplant werden
- Oft tritt auch der Leistungsfall erst nach einer gewissen Zeitspanne ein, in der Beiträge gezahlt wurden