Sonstige Versicherungen
Wissenswertes über sonstige Versicherungen
Aussteuerversicherung
Die Versicherungsleistung tritt bei Heirat oder beim Ablauf des Vertrags ein. Vor dem Abschluss der Versicherung darf die Tochter das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ist die versicherte Person vor ihrem 18. Geburtstag schon verheiratet, wird die Auszahlung zu diesem Geburtstagstermin fällig.
Spätestens mit 25 Jahren erfolgt dann aber die Erstattung der Leistung, egal ob verheiratet oder nicht. Die eingezahlten Prämien werden außerdem zurückerstattet, wenn die berechtigte Person während der Laufzeit stirbt.
Bei der Aussteuerversicherung muss der Versorger regelmäßige Beitragszahlungen leisten. Diese enden jedoch, wenn der Versicherungsfall eintritt oder der Versorger um sein Leben kommt. Die Prämienbeiträge für die Aussteuerversicherung sind so berechnet, dass die Verwaltungs- und Abschlusskosten beim Versicherungsnehmer abgedeckt sind. Das Todesfall- und vorzeitige Heiratsrisiko sind bei den zu zahlenden Prämien ebenfalls vom Versicherer inklusiv enthalten.
Wegen des hohen Heiratsrisikos kann bei dieser Art von Lebensversicherung die garantierte Versicherungssumme kleiner sein als die Beiträge, die bis zum Alter von 25 Jahren geleistet werden. Die Heiratsversicherung ist überschussbeteiligt, es gibt neben den Kosten- und Zinnsgewinnen auch Risikogewinne. In der Praxis fällt das Risikoergebnis aber häufig negativ aus.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme eine lebenslange Kapitalversicherung auf den Todesfall. Sie entlastet die Hinterbliebenen von den Beerdigungskosten und andere mit dem Tod verbundenen Aufwendungen.
Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, stellt sie trotzdem eine angemessene Beerdigung sicher. Weil im Jahr 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen weggefallen war, verbuchte sie einen großen Zuwachs.